Präsenz

Verhaltenstherapeutische Kinder- und Jugendlichentherapie Zusatzqualifikation (Vorschau)

KJ VT Kursreihe
Vorschau

Kursdetails

Zielgruppen

Ärzte in WB Psychotherapie Fortbildungsteilnehmende PiA

Inhalt

Wer bereits die Approbation für die Erwachsenen-Verhaltenstherapie hat oder diese im Rahmen einer Ausbildung an einem staatlich anerkannten Institut erwerben wird, kann statt einer 3- bis 5-jährigen Vollausbildung zur approbierten Kinder- und Jugendlichen-Verhaltenstherapeutin eine zeitlich deutlich begrenzte KJ-Zusatzqualifikation erwerben.
Besonders geeignet ist diese Zusatzqualifikation zudem für Ärztinnen, die sich in der Facharzt-Weiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie (mit verhaltenstherapeutischer Orientierung) befinden.
Der Erwerb der KJ-VT-Zusatzqualifikation umfasst 200 Theoriestunden und die Behandlung von mindestens drei Behandlungsfällen (davon mindestens ein Behandlungsfall in Langzeittherapie und mindestens einen Behandlungsfall in Kurzzeittherapie) bei mindestens 200 Therapiestunden unter mindestens 50 Stunden Supervision. Für den Erwerb der KJ-VT-Zusatzqualifikation ist kein weiteres Praktikum mehr erforderlich. Die Absolvierung o.g. Anforderungen führt zur Anerkennung des Fachkundenachweises „Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen“ durch die Kassenärztliche Vereinigung. Dieser ist Voraussetzung, um neben der Zulassung für die Behandlung von Erwachsenen die Behandlung von Kindern und Jugendlichen über die Kasse abzurechnen.
Grundsätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer Doppelapprobation (E und KJ). Angesichts des neuen Psychotherapeutengesetzes (gemäß § 27 Abs. 2 vom 1. September 2020) ist diese bis zum 1. September 2032 befristet. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss die Doppelapprobation vollständig absolviert worden sein.
Die KIRINUS CIP Akademie bietet für den Erwerb der KJ-VT-Zusatzqualifikation die 200-stündige Theorievermittlung im 2-Jahres-Rhythmus an.
Diese Zusatzqualifikation gilt ausschließlich für Psychologische Psychotherapeutinnen die nach altem Recht die Ausbildung absolvieren bzw. absolviert haben. In der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) existiert diese Form der Zusatzqualifikation nicht mehr. Dort wird die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als eigenständiges Gebiet erworben. Die Abrechnungsmöglichkeit ergibt sich dann aus der abgeschlossenen Gebietsweiterbildung. Wer sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche behandeln möchte, kann nach Absolvierung des ersten Gebietes eine zweite Weiterbildung (zweites Fachgebiet) anschließen. Bei Interesse hierfür wenden Sie sich bitte an katja.walter@kirinus.de

Seminare der KJ-VT Zusatzausbildung:

• Einführung in die Kinder- und Jugendlichen-VT
• Fallkonzeption und Fallbericht
• MAS-Diagnostik für psych. Störungen des KJ-Alters nach ICD-10
• Enuresis, Enkopresis und Depression
• Entwicklungsstörungen im Kleinkind- und Säuglingsalter
• Kreative Methoden in der Kinder-und Jugendlichen-VT
• Störungen des Sozialverhaltens
• Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen
• Zwangsstörungen bei Kindern und Jugendlichen
• Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter
• Kindersprache: „Spiel“ – Mitreden können als Therapeut*in
• Autismus bei Kindern und Jugendlichen
• VT der Traumafolgestörung im Kinder- und Jugendalter
• Feeling Seen

START:
• auf Anfrage

DAUER:
• 1,5 Jahre (12,5 Seminar-Wochenenden)

AUSBILDUNGSLEITUNG:
• Dr. Annette Richter-Benedikt

ANMELDUNG UND WEITERE INFORMATIONEN:
• Katja Walter
Tel +49 89 130 793 46
katja.walter@kirinus.de

BEWERBUNG:
• Lebenslauf, Approbationsurkunde bzw. Abschlusszeugnis sowie ein
kurzes Motivationsschreiben

KOSTEN:
• 3945 € zahlbar per Rechnung pro Seminar (eintägige Seminare 160 € und
zweitägige Seminare 315 €)
• Immatrikulation 60 €